Unsere Leistungen
Was bedeutet SAPV?
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine zusätzliche Versorgungsleistung für Menschen mit einer lebensverkürzenden, nicht heilbaren Erkrankung, die unter einer hohen Symptomlast leiden. Ziel der SAPV ist es, Patienten ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen – mit bestmöglicher Symptomkontrolle und umfassender Betreuung.
Wer hat Anspruch auf SAPV?
Jeder Mensch mit einer palliativen Diagnose und komplexen Symptomen hat grundsätzlich Anspruch auf diese Versorgung, sofern die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt festgestellt wird.
Wie wird die SAPV verordnet?
➡ Hausärzte und Fachärzte können eine SAPV-Verordnung ausstellen. Wir arbeiten eng mit Ihrem Haus-/Facharzt zusammen.
➡ Klinikärzte dürfen im Rahmen einer Krankenhausentlassung eine Verordnung für 7 Tage ausstellen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die SAPV. Mit den Privaten Kassen muss vorher die Kostenübernahme geklärt werden.
💙 Unser Team steht Ihnen zur Seite!
Haben Sie Fragen zur SAPV oder zur Verordnung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern.
So funktioniert die Aufnahme in die SAPV
Wenden Sie sich an Ihre Hausärzt:in oder Fachärzt:in oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten und stehen Ihnen beratend zur Seite.