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Wir sehen uns als Ergänzung und Entlastung der bestehenden Versorgungsstrukuturen. Wir kooperieren mit Ihrem Hausarzt, Pflegedienst, Apotheke, etc.
Wie können wir konkret zusammenarbeiten?
1. SAPV-Verordnung ausstellen
Um die SAPV in Anspruch zu nehmen, benötigt der Patient eine ärztliche Verordnung. Diese kann ausgestellt werden von:
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Hausärzten & Fachärzten
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Klinikärzten (bei Entlassung bis zu 7 Tage)
📄 Hier SAPV-Verordnung downloaden
📄 Was Sie beim ausfüllen beachten müssen finden sie hier
2. Gemeinsame Betreuung & Kommunikation
Unsere Fachkräfte stehen im engen Austausch mit Ihnen, um eine optimale Patientenversorgung sicherzustellen. Wir bieten regelmäßige Rückmeldungen zum Verlauf und passen die Therapie individuell an.
Unsere Angebote
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